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   BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72   

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https://dejure.org/1974,1543
BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72 (https://dejure.org/1974,1543)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1974 - V B 108.72 (https://dejure.org/1974,1543)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1974 - V B 108.72 (https://dejure.org/1974,1543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Gestaltungs- und Erschließungsauftrag; Persönliche Verhältnisse

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß kein Teilnehmer einen Anspruch darauf erheben kann, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke abgefunden zu werden (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274] und Beschluß vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 -).

    Rechtliche Beachtung verdient insoweit nur, wenn ein Teilnehmer auf seinen Abfindungsanspruch zugunsten eines anderen Teilnehmsrs teilweise verzichtet, um dadurch dessen Abfindungsanspruch zu verbessern (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [a.a.O.]).

    Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung ergibt sich auch nicht aus der durch die obere Flurbereinigungsbehörde vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans in der Form des Nachtrags I. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß die obere Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) durch Planänderungen in die Abfindung anderer Teilnehmer als des Beschwerdeführers (im vorliegenden Falle: E. B.) nur zu dem Zwecke eingreifen kann, um einer berechtigten Beschwerde abzuhelfen (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [a.a.O.], Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG IV B 206.69 - und Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG V C 17.72 -).

  • BVerwG, 02.04.1973 - V B 106.72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Zustellung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß kein Teilnehmer einen Anspruch darauf erheben kann, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke abgefunden zu werden (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274] und Beschluß vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 -).

    Das Planungsermessen der Flurbereinigungsbehörde würde hierdurch jedoch - von besonderen Anwartschaften auf Grund örtlicher Gegebenheiten abgesehen - regelmäßig keinen Einschränkungen unterworfen werden können (Beschluß vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 -).

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Ob ein Entfernungsverlust die Gleichwertigkeit der Abfindung beeinträchtigt, läßt sich nicht schlechthin in Metern ausdrücken, weil die Entfernung die durch die Zurücklegung der Wege entstehende Arbeit nicht erschöpfend zum Ausdruck bringt (Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 6.57 - und Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG IV B 53.65 -).
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung ergibt sich auch nicht aus der durch die obere Flurbereinigungsbehörde vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans in der Form des Nachtrags I. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß die obere Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) durch Planänderungen in die Abfindung anderer Teilnehmer als des Beschwerdeführers (im vorliegenden Falle: E. B.) nur zu dem Zwecke eingreifen kann, um einer berechtigten Beschwerde abzuhelfen (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [a.a.O.], Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG IV B 206.69 - und Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG V C 17.72 -).
  • BVerwG, 08.01.1971 - IV B 206.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung ergibt sich auch nicht aus der durch die obere Flurbereinigungsbehörde vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans in der Form des Nachtrags I. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß die obere Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) durch Planänderungen in die Abfindung anderer Teilnehmer als des Beschwerdeführers (im vorliegenden Falle: E. B.) nur zu dem Zwecke eingreifen kann, um einer berechtigten Beschwerde abzuhelfen (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [a.a.O.], Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG IV B 206.69 - und Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG V C 17.72 -).
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59

    Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Da das Flurbereinigungsgesetz der Schaffung größerer, zusammenhängender Flächen den Vorrang vor der Einhaltung der bisherigen mittleren Entfernung einräumt (Urteil vom 27. Juni 1961 - BVerwG I C 127.59 -), konnte es dem Flurbereinigungsgericht nicht verwehrt sein, der seitens des Klägers vermuteten Entfernungsverschlechterung den festgestellten günstigen Zusammenlegungsgrad entgegenzustellen; ein Verstoß gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung ist daraus nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65

    Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Das Alter eines Beteiligten ist daher für die Beurteilung der Abfindung kein sachgerechter Gesichtspunkt (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 -); ebensowenig kann bei der Abfindung auf körperliche Gebrechen eines Beteiligten abgestellt werden (Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 -); auch sonstige körperliche Beschädigungen, die die persönlichen Verhältnisse eines Teilnehmers betreffen, sind keine durch die Abfindung verursachte Erschwerung der Betriebsführung (Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG I B 101.64 -).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 78.58
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Das Alter eines Beteiligten ist daher für die Beurteilung der Abfindung kein sachgerechter Gesichtspunkt (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 -); ebensowenig kann bei der Abfindung auf körperliche Gebrechen eines Beteiligten abgestellt werden (Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 -); auch sonstige körperliche Beschädigungen, die die persönlichen Verhältnisse eines Teilnehmers betreffen, sind keine durch die Abfindung verursachte Erschwerung der Betriebsführung (Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG I B 101.64 -).
  • BVerwG, 11.07.1973 - V B 22.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets kann nach § 37 FlurbG auf besondere Interessen und persönliche Belange einzelner Teilnehmer nur im Rahmen der Erfordernisse der allgemeinen Landeskultur und der agrarpolitisehen Aufgaben des Flurbereinigungsverfahrens Rücksicht genommen werden (Beschluß vom 11. Juli 1973 - BVerwG V B 22.72 -).
  • BVerwG, 02.07.1964 - I B 101.64

    Vorliegen einer wertgleichen Abfindung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72
    Das Alter eines Beteiligten ist daher für die Beurteilung der Abfindung kein sachgerechter Gesichtspunkt (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 -); ebensowenig kann bei der Abfindung auf körperliche Gebrechen eines Beteiligten abgestellt werden (Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 -); auch sonstige körperliche Beschädigungen, die die persönlichen Verhältnisse eines Teilnehmers betreffen, sind keine durch die Abfindung verursachte Erschwerung der Betriebsführung (Beschluß vom 2. Juli 1964 - BVerwG I B 101.64 -).
  • BVerwG, 31.08.1965 - IV B 53.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 16.02.1968 - IV C 123.65

    Beanstandung einer Abfindung nach dem Neuverteilungsplan im

  • BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger

  • BVerwG, 06.11.1968 - V C 0149.67

    Selbstständigenzuschlag ohne Anspruch auf Hauptentschädigung mit dem vom Gesetz

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Persönliche Umstände oder individuelle Vorlieben des Betriebsinhabers zählen somit nicht zum Abwägungsmaterial (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1973 - BVerwG 5 C 37.72 - BVerwGE 44, 92 ; Beschluss vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - Buchholz 424.01 § 37 FlurbG Nr. 10).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben persönliche Verhältnisse, individuelle Interessen und besondere Belange einzelner Teilnehmer bei der Bewertung der Abfindung außer Betracht zu bleiben (Beschlüsse vom 11.7.1973 - BVerwG 5 B 22.72 -, vom 20.3.1974 - BVerwG 5 B 108.72 - und vom 10.12.1974 - BVerwG 5 CB 10.73 - und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

    Die Arrondierungsvorteile, die durch Zuteilung größerer Grundstücke entstehen, sind ebenso in die Abwägung gemäß § 44 Abs. 2 FlurbG einzustellen wie die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse aller Teilnehmer, wobei nach § 37 FlurbG auf besondere Verhältnisse und Interessen nur im Rahmen der Erfordernisse der allgemeinen Landeskultur und der agrarpolitischen Aufgaben des Flurbereinigungsverfahrens Rücksicht zu nehmen ist (Beschluss vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - RzF - 22 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG), nicht aber auf in der Person der Beteiligten gegebenen besonderen Verhältnisse und Interessen (Urteile vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 123.65 - RdL 1968, S. 218 und vom 11. Juli 1973 - BVerwG 5 B 22.72 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 23 S. 16).
  • BVerwG, 03.04.1986 - 5 B 113.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Dies schließt nicht aus, daß bei, der Planung und der Gestaltung der Abfindung, die im Rahmen des § 44 FlurbG im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde/Teilnehmergemeinschaft liegt, Abfindungswünschen der Teilnehmer Rechnung getragen wird (BVerwG, Beschluß vom 19. Mai 1981 - BVerwG 5 CB 13.80 - <RdL 1981, 209>), wenn und soweit die darauf beruhenden Interessen sich in den Rahmen der Erfordernisse der allgemeinen Landeskultur und der agrarpolitischen Aufgaben der Flurbereinigung einfügen (BVerwG, Beschluß vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - und die dort angeführte Rspr.).
  • BVerwG, 22.11.1988 - 5 B 145.88

    Rechtsmittel

    Denn grundsätzlich hat kein Teilnehmer Anspruch auf Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage (BVerwG. Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - <NJW 1961, 1882 = RdL 1961, 274>; Beschlüsse vom 14. Dezember 1970 - BVerwG 4 B 48.69 - <RdL 1971, 46> und vom 20. März 1974 - BVerwG 5 B 108.72 - ) und kann deshalb regelmäßig nicht darauf vertrauen, daß seinen im Wunschtermin geäußerten Abfindungswünschen Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. April 1986 - BVerwG 5 B 113.83 - ).
  • BVerwG, 10.12.1974 - V CB 10.73

    Notwendigkeit einer Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für

    Das Alter eines Beteiligten ist für die Beurteilung der Wertgleichheit der Abfindung ebensowenig ein sachgerechter Gesichtspunkt wie sonstige körperliche Gebrechen, die die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes erschweren (vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. Juli 1964 - BVerwG I B. 101.64 - vom 20. März 1974 - BVerwG V B 108.72 -).
  • BVerwG, 21.02.1975 - V ER 236.74

    Abfindungsanpruch bei einer Flurbereinigung - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Persönliche Interessen und Belange einzelner Teilnehmer sind deshalb regelmäßig außer Betracht zu lassen (BVerwG in RdL 1968, 218; ferner Beschlüsse vom 11. Juli 1973 - BVerwG V B 22.72 - und vom 20. März 1974 - BVerwG V B 108.72 -).
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